Wir bieten seit einiger Zeit Fahrradleasing über die unterschiedlichsten Leasinggesellschaften an. Für Sie als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Selbstständiger ergeben sich durch ein Dienstrad-Leasing erhebliche Vorteile.
Dank einer neuen Steuerregelung gilt die so genannte 0,5%-Regelung auch für Fahrräder und E-Bikes. Das bedeutet für den Arbeitnehmer: Der geldwerte Vorteil, der bei der Bereitstellung des Dienstrades durch den Arbeitgeber entsteht, muss lediglich mit einem Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung monatlich versteuert werden.